Verbraucherinformationen

VERBRAUCHERINFORMATIONEN für Maklerkunden gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a § 1 EGBGB

1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung

Der Maklervertrag mit der YC4C IMMOBILIEN beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-,Miet-, Pachtvertrag usw.) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die YC4C IMMOBILIEN für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die YC4C IMMOBILIEN allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die YC4C IMMOBILIEN ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet

2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden

YC4C UG (haftungsbeschränkt), Hülser Str. 21, 47798 Krefeld, Geschäftsführung: Joachim Dunkel

Telefon: +49 2151-6509434, Telefax: +49 2151-6509431, E-Mail: mail@yc4c-immobilien.de

3. Art der Courtageberechnung

Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden. In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.

4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen

Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit rechtswirksamen Abschluss des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht

5. Laufzeit des Maklervertrages

Die Laufzeit des Maklervertrages und dessen Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus der individuell geschlossenen Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen.